Die Preisträger der Aktion Guck ma´ 2019

 

HINgucker 2019

Der „HIN-gucker 2019“ wurde an die Firma „SWF – Siegener Werkzeug- und Härtetechnik“ verliehen.

Die Firma hat sich besonders vorbildlich für die Teilhabe und Inklusion von Menschen von Menschen mit Behinderung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt.  Zwei ehemalige Beschäftigte der „Werkstatt für Behinderte“ wurden nach einer gewissen Zeit des Kennenlernens und der Einarbeitung in sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte Beschäftigungsverhältnisse übernommen! Ein weiterer – ehemaliger Werkstatt-Mitarbeiter – befindet sich aktuell auf einem sogenannten Außenarbeitsplatz der Werkstatt in der Firma!

Das Faszinierende daran ist für den Vorstand des Vereines INVEMA, dass der Fokus der Firma SWF auf den Ressourcen und Fähigkeiten der Mitarbeiter liegt und nicht – wie das ja oft der Fall ist – die Beeinträchtigungen und Defizite im Vordergrund stehen! Der Weg aus der Werkstatt auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt ist bei der Firma „SWF – Siegener Werkzeug- und Härtetechnik“ vorbildlich beschritten worden – im Sinne eines Vorbildes für andere Arbeitgeber!

 

WEGgucker 2019

Der Vorstand des Vereines INVEMA entschied sich nach Durchsicht der Vorschläge dazu, den „WEG-gucker 2019“ – sicherlich ungewöhnlich aber dennoch berechtigterweise – der Bundesregierung Deutschland zu verleihen für ein Menschenrechtsverletzendes Lohn-System  im Rahmen einer Werkstatt für behinderte Menschen, welches Teilhabe und Teilnahme am normalen, öffentlichen Leben verhindert!

Bundesweit gehen Menschen mit Behinderung, die in einer „Werkstatt für behinderte Menschen“ arbeiten, trotz einer Vollzeitstelle mit durchschnittlich 180,- € Lohn monatlich nach Hause und sind damit von Beginn an auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen! Der Mindest-Grundlohn im Monat beträgt 80,- €! Sie sind die einzige Personengruppe in Deutschland, für die der Mindestlohn nicht zählt! Aber damit nicht genug: Sie müssen sich durch den Verkauf ihrer Arbeitsleistung ihren eigenen Lohn erarbeiten – ohne Zuschüsse von außen – und müssen darüber hinaus aus ihrem Lohn auch noch den Lohn derer mitfinanzieren, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keine Arbeitsleistung erbringen können, jedoch ebenso einen Anspruch auf den o.g. Grundlohn haben.

Der Vorstand des Vereines INVEMA ist der Meinung, dass der Gesetzgeber, der „nach außen hin“ Teilhabe und Inklusion fördern möchte, für dieses System den WEGgucker 2019 verdient hat und hofft, dass viele bundesweite Aktionen bald dazu führen werden, dass sich der Gesetzgeber an dieser Stelle besinnt und Änderungen beschließt!