Bereich Schule
Schulassistenz
Lass dich jetzt kostenlos von uns beraten. Wir informieren über das Vorgehen zur Beantragung einer Schulassistenz, helfen bei der konkreten Antragstellung, kümmern uns um die Einstellung und Begleitung der Schulassistent*innen und stehen als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
Fragen und Antworten zum Thema Schulassistenz
Wer hat Anspruch auf eine Schulassistenz?
Schüler*innen, die durch eine Behinderung im Sinne des §2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind und aufgrund ihrer Behinderung beim Schulbesuch unter Ausschöpfung aller schulischen Mittel auf eine unmittelbare, zusätzliche, individuelle Unterstützung und Begleitung angewiesen sind, können Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Form einer Schulassistenz erhalten.
Wann wird die Schulassistenz „notwendig“?
In der Regel ist eine Schulassistenz dann erforderlich, wenn Schüler*innen mit Behinderungen einen (Mehr-)Bedarf an individueller Unterstützung benötigen, den die (Lehr-)Kräfte der Schule nicht oder nicht regelmäßig abdecken können. Die konkrete Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Schüler*innen sowohl auf dem Schulweg, im Unterricht und in den Pausen sowie auf Schulveranstaltungen, Klassenfahrten u.ä..
Was sind die Aufgaben der Schulassistenz?
Schulassistent*innen gleichen behinderungsbedingte Beeinträchtigungen der Kinder aus, übernehmen pflegerische Aufgaben und unterstützen die Arbeit des Lehrpersonals, damit alle Schüler*innen gemeinsam beschult werden können.
Wer übernimmt die Kosten für die Schulassistenz?
Für Schüler*innen mit sogenannter geistiger oder körperlicher Behinderung wird die Hilfe in der Regel über Sozialhilfe, für Schüler*innen mit seelischer Behinderung über Jugendhilfe finanziert. In Ausnahmefällen kann auch die Krankenkasse Kostenträger sein. Eltern bzw. Schüler*innen müssen selbst keine Kosten übernehmen.








