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„Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben“

Geht es Dir auch so? Auf der einenSeite kann man das Thema „Corona“ nicht mehr hören und auf der anderen Seite ertappt man sich dabei, selbst über nichts anderes mehr zu reden …

In diesem Jahr habe ich oft gedacht, dass das Thema „Corona“ so viele andere wichtige Themen und Probleme in den Hintergrund gedrängt hat: Nicht nur das Thema „Inklusion“, sondern viele andere Themen auch … Themen und Probleme, deren Beachtung für viele Menschen viel wichtiger, manchmal sogar lebenswichtig gewesen wäre. Und so bin ich durch die überall gegenwärtige Konzentration auf das Thema „Corona“ und die mit der Pandemie verbundenen Folgen an vielen Stellen wieder darauf aufmerksam geworden, was für Menschen wirklich wichtig ist: „Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert bzw. seinen Sinn geben!“

Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich kein Freund von Videokonferenzen oder „Online-Teamsitzungen“ bin und auch wenn das vielleicht konservativ klingt, finde ich es auch nach fast 2 Jahren Pandemie immer noch schade und befremdlich, anderen Menschen – wenn ich ihnen begegne – nicht die Hand geben zu dürfen.

Ich bin davon überzeugt, dass nichts menschliche Begegnungen ersetzen kann und auch das beste Online-Tool einer Umarmung nicht „das Wasser reichen kann“!

Die Mitarbeiter*innen unseres Vereines hatten keinen „Lockdown“ und unser Büro war zwar jederzeit „sicher“ aber auch immer offen für alle! Wir haben versucht, für unsere Kunden das zu sein, was sie wahrscheinlich am meisten brauchen: Menschen, die für sie da sind und die sie so unterstützen, wie sie sich das wünschen! Das hat etwas mit Achtsamkeit zu tun und auch mit Inklusion!

Ich wünsche uns allen Ausdauer und Kraft, uns – trotz Corona – auch im kommenden Jahr auf das Wesentliche zu konzentrieren: Auf die Verbindungen mit Menschen!

Unser Vorstand und ich wünschen Dir und den Menschen, die Dir wichtig sind eine wunderschöne, friedvolle und gesunde Weihnachtszeit und ein von schönen Begegnungen geprägtes, optimistisches neues Jahr mit viel Zeit füreinander!

Frohe Weihnachten!

Stephan Lück

(Geschäftsführer)

INVEMA in den sozialen Medien

Neues Online-Beratungsangebot

Online-Beratungsangebot für Menschen mit einer Behinderung

Der Verein INVEMA aus Kreuztal bietet ein regelmäßiges und kostenloses Online-Beratungsangebot an.

Seit über einem Jahr hat sich das öffentliche Leben in weiten Teilen der Gesellschaft durch die andauernde Corona-Pandemie stark verändert und die Auseinandersetzung mit neuen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln ist zum Alltag geworden. Angebote und Dienstleistungen mit engem persönlichem Kontakt konnten lange Zeit nicht in gewohnter Form stattfinden.

Unabhängig von geltenden Kontaktbeschränkungen ist der Beratungsbedarf von Menschen mit einer Behinderung und ihren Angehörigen während der Pandemie aber natürlich mindestens gleich hoch oder sogar höher. Aber trotz eines hohen Beratungsbedarfs wurden die bekannten Beratungsstellen im Kreis Siegen-Wittgenstein in der Zeit der Corona-Beschränkungen aufgrund der Ängste der Ratsuchenden und bedingt durch interne Schutzmaßnahmen wesentlich weniger aufgesucht. Viele Termine wurden abgesagt oder verschoben und es ist damit zu rechnen, dass sich viele hilfesuchende Menschen mit Behinderung erst gar nicht gemeldet haben.

Christian Dreher (Beratungsstelle des Vereins INVEMA aus Kreuztal) berichtet: „Die Verunsicherung war groß. Die wenigen Beratungstermine, die angefragt wurden, konnten in der Anfangsphase ausschließlich telefonisch durchgeführt werden. Telefonate sind aber sehr unpersönlich und wenn es darum geht Anträge auszufüllen oder Bescheide zu verstehen wird es wirklich schwierig“.

Gleichzeitig setzte sich im Laufe des letzten Jahres eine „neue“ Möglichkeit zur Kontaktaufnahme in der Gesellschaft durch. Videotelefonate bzw. Onlinekonferenzen wurde in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eingeführt und genutzt. Viel mehr Menschen hatten plötzlich die Möglichkeit und die Voraussetzungen um mithilfe ihres Smartphones, Tablets oder Laptops an Videokonferenzen teilzunehmen.

Auch für die Beratungsarbeit entstanden so neue Möglichkeiten. Christian Dreher erklärt: „Die Beratung per Videokonferenz kann in Krisenzeiten das persönliche Beratungsgespräch besser ersetzen als Telefonate. Es können Diagnosen, Bescheide oder andere Unterlagen betrachtet und konkret besprochen werden. Im Vergleich zum Telefonat entsteht in einer Videokonferenz eine persönlichere Gesprächsatmosphäre und man erhält ein umfassenderes Bild von der hilfesuchenden Person“.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit „Online-Beratungsterminen“ hat sich der Verein INVEMA e.V. aus Kreuztal dazu entschieden einmal wöchentlich ein offenes Beratungsangebot per Videokonferenz anzubieten. Jeden Montag können sich Ratsuchende zwischen 14.00 und 16.00 Uhr über einen Link auf der Homepage des Vereins (www.invema-ev.de) einloggen, um allgemeine Fragen zu stellen oder eine konkrete Erstberatung zu erhalten. Darüber hinaus können selbstverständlich auch weiterhin Termine für eine individuelle Beratung vereinbart werden.

Um weitere Informationen zu erhalten oder einen individuellen Beratungstermin abzusprechen, kann man sich unter 02732/5529031 telefonisch an Herrn Dreher wenden. Oder man loggt sich ganz ohne Anmeldung nächsten Montag zwischen 14.00 und 16.00 Uhr einfach zum nächsten offenen Online-Beratungstermin ein.

Der Osterhase…

Collage mit Ostereiern und Schokohasen vor dem Büro von Invema

Der Osterhase…

… war schon heute bei uns. Schön, wenn man am 1. April morgens so nett überrascht wird!
Wir sagen „DANKE“ und wünschen allen Kunden, Mitarbeitern, Mitgliedern und Besuchern unserer Internetseite „Frohe Ostern“… …ganz besonders natürlich dem Osterhasen!

Collage mit Ostereiern und Schokohasen vor dem Büro von Invema

Online-Infoabend zum Bundesteilhabegesetz

Jörg Farys - Gesellschaftsbilder.de (Ausschnitt)

Online-Infoabend zum Bundesteilhabegesetz

Der Verein INVEMA aus Kreuztal veranstaltet einen Online-Infoabend zu den Themen Bundesteilhabegesetz und Angehörigen-Entlastungsgesetz

Seit dem 01. Januar 2020 werden in der Behindertenhilfe große Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz und das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz vollzogen. Rechtliche Grundlagen haben sich geändert, das Sozialgesetzbuch wurde in Teilen neu strukturiert und Zuständigkeiten wurden neu geregelt. Es sind neue Leistungen hinzugekommen und die Einkommens- und Vermögensgrenzen zur Beantragung von Leistungen haben sich erheblich „nach oben hin“ verändert! Insbesondere die Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe, die u.a. für Leistungen zur Teilhabe und Assistenz in den Bereichen Arbeit, Freizeit und Wohnen zuständig sind, wurden reformiert und ergänzt.

Das Bundesteilhabegesetz ist ein ständiges Thema in der Politik, unter Fachkräften aber auch bei vielen Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen. Die Änderungen sind teilweise sehr komplex, in manchen Bereichen gibt es unklare Übergangsregelungen und viele Neuerungen müssen sich in der Praxis erst einspielen. Es besteht eine große Unsicherheit und es gibt viele offene Fragen. Was genau hat sich verändert? Wer ist von den Änderungen betroffen? Gibt es neue Möglichkeiten bzw. Leistungen? Für manche Leistungsberechtigte ändert sich fast gar nichts, andere müssen ihr individuelles Hilfesystem komplett neu strukturieren. Für den ein oder anderen entstehen durch die neuen Regelungen mitunter sogar ganz neue Möglichkeiten.

Der Verein INVEMA aus Kreuztal hatte bereits im letzten Jahr zwei große Infoveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz und dem Angehörigen-Entlastungsgesetz geplant. Diese mussten wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Um nun endlich einen Infoabend durchführen zu können, wird am Mittwoch den 17. Februar um 18 Uhr eine kostenlose Onlinekonferenz mit dem Titel „Fragen und Antworten zum Bundesteilhabegesetz – Infoabend zu Veränderungen rechtlicher und inhaltlicher Rahmenbedingungen von ambulanten Hilfen“ stattfinden. Der Online-Infoabend soll einen allgemeinen Überblick zu dem Thema geben und die wichtigsten Veränderungen aufzeigen. Dabei wird auch kurz auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingegangen.

Der Abend ist offen für alle Mitarbeiter*innen, Kunden, Mitglieder und die „breite Öffentlichkeit“. Unter der E-Mail-Adresse info@invema-ev.de kann man sich zu der Infoveranstaltung verbindlich anmelden. Die Zugangsdaten werden zusätzlich am Tag der Veranstaltung auf der Homepage des Vereins INVEMA veröffentlicht (www.invema-ev.de).

Jörg Farys - Gesellschaftsbilder.de

Schulassistenz funktioniert auch unter Lockdown-Bedingungen

Jori mit seiner Schulassistentin Anja Klein

Schulassistenz funktioniert auch unter Lockdown-Bedingungen!

Der Verein INVEMA aus Kreuztal unterstützt Kinder mit Behinderung während den aktuellen Schulschließungen beim „Homeschooling“.

Seit fast einem Jahr hat sich das öffentliche Leben in weiten Teilen der Gesellschaft durch die andauernde Corona-Pandemie stark verändert und die Auseinandersetzung mit neuen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln ist fast zum Alltag geworden.

Besonders hart trifft es Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des fehlenden Präsenzunterrichts ihre Schulausbildung im Rahmen des sogenannten „Homeschooling“ von zu Hause aus bewältigen müssen. Vor allem Kinder mit einer Behinderung sind mit dem Unterricht am heimischen Computer oftmals überfordert und können die Aufgaben nicht selbstständig bearbeiten. Auch die Eltern sind durch die Auswirkungen der fehlenden Beschulung in der Schule und des teilweise sehr hohen Unterstützungsbedarfs des eigenen Kindes in einigen Fällen stark belastet.

Stephan Lück (Geschäftsführer des Vereins INVEMA aus Kreuztal) erklärt: „Viele Kinder mit einer Behinderung benötigen zusätzliche Assistenz im Unterricht oder spezielle pädagogische Anleitung durch Fachkräfte um am Regelunterricht teilnehmen zu können. Diese notwenigen Aufgaben werden im „Homeschooling“ leider oftmals vernachlässigt und viele Eltern sind damit völlig überfordert.“

Der Verein INVEMA aus Kreuztal bietet den betroffenen Familien bei Bedarf eine Fortführung der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung auch unter Lockdown-Bedingungen an. Dazu können sowohl häusliche als auch digitale Formen der Assistenz zählen. Manche Schulassistentinnen und Schulassistenten suchen die Kinder zu Hause auf und unterstützen sie beim „Homeschooling“, andere nehmen selbst vom eigenen Computer aus an Videokonferenzen teil und unterstützen die Kinder „digital“. Selbstverständlich können die Schulassistentinnen und Schulassistenten die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf auch in die „Notbetreuung“ der Schule begleiten.

Justin Sommer wird zum Beispiel jeden Tag von der Schulassistentin Christiane Feldmann beim digitalen Unterricht der Hauptschule Wilnsdorf per Videokonferenz von zu Hause aus unterstützt. Christiane Feldmann erzählt: „Homeschooling wird in der Öffentlichkeit oft schlecht dargestellt. Bei uns läuft das aber sehr gut. Justin kann mit meiner Unterstützung am Online-Unterricht teilnehmen und so die Kontakte zu seinen Mitschülern aufrechterhalten. Bei Bedarf gehen wir in einen separaten Videokonferenzraum und sprechen die Aufgaben zu zweit nochmal durch.“ Auch Justins Mutter ist begeistert: „Ich bin froh, dass Justin die Unterstützung hat und nutzen kann. Mit mir als Mutter würde das nicht funktionieren.“

Justin mit der Schulassistentin Christiane Feldmann und seinen Lehrern

Die Schulassistentin Anja Klein fährt jeden Tag zu Jori Stöcker nach Hause und unterstützt Ihn „vor Ort“ bei seinen Schulaufgaben. Joris Mutter berichtet: „Ohne die Hilfe unserer Schulassistentin könnte ich meinem Beruf im Moment nicht nachgehen.“ Auch Jori ist sichtlich zufrieden: „Mit Anja macht Homeschooling Spaß!“

Jori mit seiner Schulassistentin Anja Klein

Diese beiden Beispiele zeigen deutlich, dass die Assistenz der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung auch während dem aktuellen Lockdown gut funktionieren kann und gleichzeitig die Familien entlastet werden. Stephan Lück: „Wir hoffen, dass wir auch weiterhin gemeinsam mit Politik und Verwaltung Lösungen finden, um für Kinder mit einer Behinderung und deren Familien während den Schulschließungen verlässliche Unterstützungsangebote bereitstellen zu können.“

Beratung zum Bundesteilhabegesetz

Beratung zum Bundesteilhabegesetz

Seit dem 01. Januar 2020 werden in der Behindertenhilfe große Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz und das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz vollzogen. Rechtliche Grundlagen haben sich geändert, das Sozialgesetzbuch wurde in Teilen neu strukturiert und Zuständigkeiten wurden neu geregelt. Es sind neue Leistungen hinzu gekommen und die Einkommens- und Vermögensgrenzen zur Beantragung von Leistungen haben sich erheblich „nach oben hin“ verändert! Insbesondere die Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe, die u.a. für Leistungen zur Teilhabe und Assistenz in den Bereichen Arbeit, Freizeit und Wohnen zuständig sind, wurden reformiert und ergänzt.

Die Änderungen sind teilweise sehr komplex, in manchen Bereichen gibt es unklare Übergangsregelungen und viele Neuerungen müssen sich in der Praxis erst einspielen. Daher besteht bei vielen Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen eine große Unsicherheit und es gibt viele offene Fragen. Für manche Leistungsberechtigte ändert sich fast gar nichts, andere müssen ihr individuelles Hilfesystem komplett neu strukturieren. Für den ein oder anderen entstehen durch die neuen Regelungen mitunter sogar ganz neue Möglichkeiten und die Beantragung von (neuen oder zusätzlichen Leistungen) werden möglich, unter anderem auch durch die neuen Einkommens- und Vermögensgrenzen.

Wir hatte bereits im April eine große Infoveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz und dem Angehörigen-Entlastungsgesetz geplant. Diese wurde wegen der Corona-Pandemie auf November verschoben und musste nun erneut aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen abgesagt werden. Trotzdem möchten wir darauf hinweisen, dass unter Berücksichtigung der geltenden Schutzmaßnahmen eine individuelle und kostenlose Beratung jederzeit möglich ist. Geschäftsführer Stephan Lück betont: „Insbesondere in dieser für viele Menschen schwierigen Zeit möchten wir den hilfesuchenden Personen und Familien mit unserem Beratungsangebot zur Seite stehen. Die Corona-Krise darf nicht dazu führen, dass leistungsberechtigte Personen keine Anträge auf die ihnen zustehenden Hilfen stellen (aus Angst vor der Infektionsgefahr) und sie dadurch keine Unterstützung erhalten! Gerade in dieser Krise sind manche Menschen auf noch mehr Unterstützung angewiesen als sonst!“

Für die Beratung steht Herr Christian Dreher zur Verfügung, der Hilfestellung und Beratung sowohl per E-Mail als auch telefonisch oder per Videochat anbietet. Zusätzlich bietet Herr Dreher unter Beachtung der üblichen Schutzmaßnahmen die Beratung auch in unserem Bürogebäude oder bei Ihnen vor Ort an. Beratungsgespräche im Bürogebäude des Vereines können zur Zeit nur nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Dreher und mit max. 2 Ratsuchenden stattfinden.

Alle Kontaktinformationen sind unter der Rubrik „Beratung“ zu finden.

Erklärfilm zur Kommunalwahl

Erklärvideo Wahlen (mit Gebärdensprache)

Erklärfilm zur Kommunalwahl

Wählen gehen ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit und vor allem – ein fundamentales Grundrecht und eine tragende Säule der Demokratie.

Was viele nicht wissen: Mehr als 85.000 volljährige Menschen mit Behinderung durften in Deutschland bis vor kurzem nicht wählen. Erst seit Mai 2019 gilt das Inklusive Wahlrecht für alle. Nach langem Kampf können nun endlich alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gesellschaft wählen gehen. Und für manche ist die kommende Kommunalwahl das „erste Mal“.

So auch für Thomas Schmidt, dem Protagonisten in diesem Film. Am 13. September steht die Kommunalwahl in NRW an und Herr Schmidt hat viele Fragen: Wo muss er hin? Was muss er mitnehmen? Was, wenn er etwas nicht versteht? Was, wenn er am Wahltag keine Zeit hat? Um diese Unsicherheiten auszuräumen, haben sich das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold sowie die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) der Kreise Höxter, Lippe und Paderborn zusammengetan und einen Film produziert.

Der knapp 15-minütige Film erklärt in einfacher Sprache und Schritt für Schritt, wie das Wählen eigentlich funktioniert: Von der Wahlbenachrichtigung, über den Stimmzettel bis zur Briefwahl werden alle wesentlichen Dokumente und Abläufe erklärt sowie der Wahlvorgang im Wahllokal dargestellt.

Erklärfilm in einfacher Sprache „Ich habe die Wahl – Du hast die Wahl“

Erklärfilm in einfacher Sprache „Ich habe die Wahl – Du hast die Wahl“ mit Gebärdensprache

Mit der Taste C auf der Tastatur können Untertitel eingeblendet werden.

Der Film kann kostenlos in folgenden verschiedenen Auflösungen und Formaten heruntergeladen werden:

HD-Qualität (300 MB): we.tl/t-ZfjSHRJLo5

Blue-Ray-Qualität (2,1 GB): we.tl/t-V281Dal9m6

Mit Gebärdensprache, HD-Qualität (300MB): we.tl/t-RLY4rb1YuE 

Mit Gebärdensprache, Blue-Ray-Qualität (2,1 GB): we.tl/t-d9LONPVaY1

HINgucker & WEGgucker 2019

Aktion Guck ma' 2019

AKTION Guck ma´

Inklusion beginnt im Kopf

Invema e.V. verleiht 2019 zum neunten Mal den Inklusionspreis „HIN- & WEGgucker“

 

Aufzuzeigen, dass „Inklusion“ (die selbstverständliche Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen) noch lange nicht Realität geworden ist, es aber gleichzeitig gute Beispiele dafür gibt, wie Inklusion im „normalen Leben“ funktionieren kann – das will der Verein INVEMA e.V. aus Kreuztal mit seiner Aktion „Guck ma´“ und der Verleihung des jährlichen Inklusionspreises deutlich machen.

Bereits zum neunten Mal rief der Verein, der sich seit 1993 für die Inklusion behinderter Menschen in allen Lebensbereichen im Kreis Siegen-Wittgenstein einsetzt, die Öffentlichkeit dazu auf, Vorschläge für den „HIN- und WEG-gucker 2019“ zu machen.

 

Unter dem Motto „Guck ma´ – Inklusion beginnt im Kopf“ zeichnet der Verein Personen, Gruppen, Organisationen, Betriebe, Behörden oder Geschäfte dafür aus, sich entweder für die Inklusion (Teilhabe) von Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt zu haben oder eben – im Gegenteil – Inklusion bewusst behindert, Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und Teilhabe blockiert zu haben bzw. zu blockieren. Im ersten Fall wird die auserwählte Person bzw. die auserwählte Organisation, Behörde oder Firma mit dem „HINgucker“ ausgezeichnet, im zweiten Fall mit dem „WEGgucker“.

20 bis 30 Vorschläge gingen auch in diesem Jahr wieder sowohl für den „HIN-gucker“ als auch für den „WEG-gucker 2019“ von Seiten der Bevölkerung ein. Insbesondere Menschen mit Behinderung selbst und ihre Angehörigen nutzen die Aktion, ihrem Ärger Luft zu machen – aber auch um zu loben!

 

Der Vorstand des Vereines INVEMA entschied sich nach Durchsicht der Vorschläge dazu, den „WEG-gucker 2019“ – sicherlich ungewöhnlich aber dennoch berechtigterweise – der Bundesregierung Deutschland zu verleihen für ein Menschenrechts-verletzendes Lohn-System  im Rahmen einer Werkstatt für behinderte Menschen, welches Teilhabe und Teilnahme am normalen, öffentlichen Leben verhindert!

 

„Bundesweit gehen Menschen mit Behinderung, die in einer „Werkstatt für behinderte Menschen“ arbeiten, trotz einer Vollzeitstelle mit durchschnittlich 180,- € Lohn monatlich nach Hause und sind damit von Beginn an auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen! Der Mindest-Grundlohn im Monat beträgt 80,- €! Sie sind die einzige Personengruppe in Deutschland, für die der Mindestlohn nicht zählt!“, so der Geschäftsführer Stephan Lück in seiner Ansprache im Rahmen der Preisverleihung. „Aber damit nicht genug: Sie müssen sich durch den Verkauf ihrer Arbeitsleistung ihren eigenen Lohn erarbeiten – ohne Zuschüsse von außen – und müssen darüber hinaus aus ihrem Lohn auch noch den Lohn derer mitfinanzieren, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keine Arbeitsleistung erbringen können, jedoch ebenso einen Anspruch auf den o.g. Grundlohn haben!“

Lück fragte die Anwesenden, wie sie sich wohl fühlen würden, wenn Sie Vollzeit arbeiten gingen aber trotzdem Sozialhilfeempfänger wären und fasste dieses aus seiner Sicht unwürdige System folgendermaßen zusammen: „Man gründet eine Firma, in der ausschließlich Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, macht ihren „Taschengeld-Lohn“ ausschließlich  abhängig von ihrer eigenen Arbeitsleistung und verpflichtet sie dann noch, von ihrem „Taschengeld-Lohn“ den Lohn derer mitzufinanzieren, die aufgrund ihrer schweren Beeinträchtigung keine Arbeitsleistung erbringen können! Solch ein System – welches der Gesetzgeber seit Jahrzehnten nicht nur billigt sondern gesetzlich so verankert hat – hat mit Menschenwürde und Gleichberechtigung nichts zu tun! Inklusion und Teilhabe am „normalen“ Leben in der Gesellschaft sind so nicht möglich!“

 

Der Vorstand des Vereines INVEMA war der Meinung, dass der Gesetzgeber, der „nach außen hin“ Teilhabe und Inklusion fördern möchte, für dieses System den WEGgucker 2019 verdient hat und hofft, dass viele bundesweite Aktionen bald dazu führen würden, dass sich der Gesetzgeber an dieser Stelle besinnt und Änderungen beschließt!

 

Der „HIN-gucker 2019“ wurde an die Firma „SWF – Siegener Werkzeug- und Härtetechnik“ verliehen.

Der Geschäftsführer der Firma, Herr Dipl.-Ing. Benjamin Langer und der „Bereichsleiter Technik“, Herrn Nils Vöpel nahmen den Preis freudestrahlend und stolz entgegen.

Die Firma, die erst in diesem Jahr ihr 100-jähriges Firmenjubiläum feiern konnte, habe sich laut Aussage der 1. Vorsitzenden des Vereines INVEMA, Frau Christiane Münker, besonders vorbildlich für die Teilhabe und Inklusion von Menschen von Menschen mit Behinderung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt.

Münker: „Sie erhalten heute den „HIN-gucker 2019“ von uns, weil sie bereits 2 ehemalige Beschäftigte der „Werkstatt für Behinderte“ nach einer gewissen Zeit des Kennenlernens und der Einarbeitung in sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte Beschäftigungsverhältnisse übernommen haben! Ein weiterer – ehemaliger Werkstatt-Mitarbeiter – befindet sich auf einem sogenannten Außenarbeitsplatz der Werkstatt in Ihrer Firma!“

 

Die Vorsitzende hob in ihrer Laudatio hervor, dass das Faszinierende für den Vorstand des Vereines gewesen sei, zu sehen, dass der Fokus der Firma SWF auf den Ressourcen und Fähigkeiten der Mitarbeiter liegt und nicht – wie das ja oft der Fall sei – die Beeinträchtigungen und Defizite im Vordergrund stünden!

Münker: „Wir finden, dass der Weg aus der Werkstatt auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt bei Ihnen vorbildlich beschritten wurde – im Sinne eines Vorbildes für andere Arbeitgeber! Sie zeigen, Menschen mit Beeinträchtigungen können in ganz normalen Betrieben integriert werden und Sie zeigen auch, dass Sie nicht nur die Menschen integrieren möchten sondern ihre Arbeitsleistung auch wert-schätzen, indem Sie sie sozialversicherungspflichtig einstellen und tariflich entlohnen!“

Auch Stephan Lück gratulierte und bedankte sich bei den Geschäftsführern für dieses vorbildliche Engagement und schlug vor: „Stellen Sie Ihre Trophäe am besten im Eingangsbereich Ihrer Firma auf, damit Ihre Kunden und vor allem andere Firmeninhaber darauf aufmerksam werden und Ihrem guten Beispiel nachfolgen!“

Die „Aktion GUCK MA´“ wurde übrigens auch in diesem Jahr wieder von der Aktion Mensch gefördert.

HINgucker & WEGgucker 2018

Invema e.V. verleiht 2018 zum achten Mal den Inklusionspreis „HIN- & WEGgucker“

Pressefoto II

Aufzuzeigen, dass „Inklusion“ (die selbstverständliche Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen) noch lange nicht Realität geworden ist, es aber gleichzeitig gute Beispiele dafür gibt, wie Inklusion im „normalen Leben“ funktionieren kann – das will der Verein INVEMA e.V. aus Kreuztal mit seiner Aktion „Guck ma´“ und der Verleihung des jährlichen Inklusionspreises deutlich machen.

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft rief der Verein, der sich seit 1993 für die Inklusion behinderter Menschen in allen Lebensbereichen im Kreis Siegen-Wittgenstein einsetzt, nun bereits zum achten Male die Öffentlichkeit dazu auf, Vorschläge für den „HIN- und WEG-gucker 2018“ zu machen.

Unter dem Motto „Guck ma´ – Inklusion beginnt im Kopf“ zeichnet der Verein Personen, Gruppen, Organisationen, Betriebe, Behörden oder Geschäfte dafür aus, sich entweder für die Inklusion (Teilhabe) von Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt zu haben oder eben – im Gegenteil – Inklusion bewusst behindert, Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und Teilhabe blockiert zu haben bzw. zu blockieren. Im ersten Fall wird die auserwählte Person bzw. die auserwählte Organisation, Behörde oder Firma mit dem „HINgucker“ ausgezeichnet, im zweiten Fall mit dem „WEGgucker“.

20 bis 30 Vorschläge gingen auch in diesem Jahr wieder sowohl für den „HIN-gucker“ als auch für den „WEG-gucker 2018“ von Seiten der Bevölkerung ein. Insbesondere Menschen mit Behinderung selbst und ihre Angehörigen nutzen die Aktion, ihrem Ärger Luft zu machen – aber auch um zu loben!

Der Vorstand des Vereines INVEMA entschied sich nach Durchsicht der Vorschläge dazu, den „WEG-gucker 2018“ – einmalig in der Geschichte dieser Aktion – bereits zum zweiten Mal (!) an alle Gaststätten und Restaurants im Kreis Siegen-Wittgenstein für die mangelnde Bereitschaft und fehlende Sensibilität zum Abbau von Barrieren, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verhindern zu verleihen!

Bereits 2016 wurde der WEGgucker an die Gaststätten und Restaurants im Kreis Siegen-Wittgenstein für die noch umfangreich vorhandenen Barrieren, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den meisten Restaurants nach wie vor behindern, verliehen.

Um diese Barrieren teilweise zu beseitigen, bot INVEMA bereits 1995 den Restaurants zum ersten Mal an, ihre Speisekarten für blinde Menschen kostenlos in Brailleschrift zu übersetzen. 1995 gab es jedoch keine Resonanz von Seiten der Gasstätten wie aus einem im Rahmen der Verleihung vorgelesenen Zeitungsartikel deutlich wurde.

2004 bot INVEMA die Aktion erneut an. Auch in 2004 meldete sich aufgrund der damaligen Pressearbeit wiederum kein einziges Restaurant bei INVEMA von sich aus, um ihre Speisekarten zu übersetzen.  Aufgrund der bereits schlechten Erfahrungen in 1995 wurden dann über persönliche Ansprache wenigstens einige Restaurants erreicht.

Im vergangenen Jahr (2017) hat sich dann der Verein INVEMA gedacht, dieses Vorhaben ein drittes Mal anzugehen! Inklusion – so hatte man gedacht – sei ja mittlerweile in aller Munde, die UN-Behindertenrechtskonvention schon 10 Jahre alt und – wenn man den Aussagen mancher Kommunalpolitiker Glauben schenken möchte – der Kreis Siegen-Wittgenstein doch schon relativ gut aufgestellt im Sinne von Inklusion.

Doch weit gefehlt … ! Trotz umfangreicher Pressearbeit hat sich auch im letzten Jahr von sich aus kein einziges Restaurant beim Verein gemeldet, die ihre Speisekarte übersetzen lassen wollten! Und das, obwohl INVEMA erneut diese Leistung komplett kostenlos angeboten hatte!

Erneut wurde eine Liste von Restaurants noch einmal persönlich angeschrieben und die kostenlose Leistung angeboten. Und erneut absolut keine Reaktion!

Dann ging INVEMA noch einen Schritt weiter und machte sich die Mühe, verschiedene Restaurants persönlich aufzusuchen!

Aber selbst jetzt nahmen nicht alle Restaurantbesitzer das Angebot mit offenen Armen auf! Viele wollten keine Karte haben! – Die Aussagen waren vielfältig:

Vom einfachen „Da machen wir nicht mit bei der Aktion!“ über

„In unserem Restaurant haben wir gar keine Karte mehr“ bis hin zu

„So was brauchen wir nicht – hier kommen keine Blinden hin!“

Manche wollten INVEMA damit abspeisen, indem sie darauf hinwiesen, dass ihre Karte ständig erneuert würde und es von daher keinen Sinn machen würde, sie zu drucken. Aber auch nachdem man diesen Besitzern angeboten hatte, auch die Änderungen immer wieder neu auszudrucken und zuzuschicken, ließen sie sich nicht darauf ein!

Seit nunmehr 23 Jahren scheinen sich die Restaurants sehr wenig dem Thema „Inklusion und Barrierefreiheit“ anzunehmen und weigern sich zum Teil beharrlich, selbst kostenlose Verbesserungen umzusetzen!!

Der Vorstand des Vereines INVEMA war der Meinung, dass sich aus diesem Grund die Gaststätten erneut einen WEGgucker verdient haben und hoffen, dass sich die betreffenden Gaststätten endlich auf den Weg machen, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen!

Der „HIN-gucker 2018“ wurde an die „Kabarettistin, Theatertherapeutin und Schauspielerin Christa Weigand“ verliehen.

Christa Weigand, die als Theaterpädagogin bereits seit 2008 Theaterworkshops anbietet, startete in 2016 mit dem Theaterprojekt „Traumfänger“ ein Theaterprojekt für jedermann … eben auch für Menschen mit und ohne Behinderung.

In diesem Jahr ging das erfolgreiche Projekt bereits in die 2. Runde: der Titel des ersten Stückes lautete  „So wie ich bin“, das Stück in diesem Jahr beschäftigte sich mit „Freundschaft, Liebe und das ganze Zeux“. Das Faszinierende für den Vorstand und sicher auch alle Besucher/innen der Theaterstücke war bei beiden Stücken eigentlich, dass Christa Weigand gelungen ist, „ganz normales Theater zu machen“ und alle Schauspieler – ob mit oder ohne Beeinträchtigung – so einzusetzen, dass ihre Fähigkeiten und Neigungen zum Vorschein kommen, im Vordergrund stehen und die Leute damit begeistern. Da stand der Mensch mit allem was ihn ausmacht im Vordergrund und nicht – wie das ja oft so ist – seine Beeinträchtigung oder sein scheinbares Defizit.

Thomas Pielhau vom Verein INVEMA betonte bei der Verleihung, dass dieses Theaterprojekt ein gelungenes Beispiel dafür ist, dass Inklusion von jedermann gelebt werden kann! Jeder kann etwas tun, jeder hat andere Stärken und Talente und jeder kann dort aktiv werden, wo er lebt und arbeitet. Christa Weigand hat das mit ihrem Theaterprojekt „Traumfänger“ vorbildlich umgesetzt!

Die 1. Vorsitzende des Vereines INVEMA, Christiane Münker bedankte sich für dieses Engagement und wünschte Frau Weigand, dass sie diese Trophäe dazu ermutigen werde, sich weiterhin für die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung insbesondere durch die Beseitigung der „Barrieren im Kopf“ einzusetzen!

Sie überreichte Frau Weigand, die in Begleitung einiger Schauspieler auf die Bühne kam die von der Künstlerin Kött-Gärtner speziell für diesen Preis angefertigte Trophäe mit den Worten: „Sie sind für uns alle ein gutes Vorbild dafür, dass Inklusion nicht von oben verordnet werden kann, sondern von jedermann gelebt werden muss! Jeder kann etwas tun, jeder hat andere Stärken und Talente und jeder kann dort aktiv werden, wo er lebt und arbeitet. Sie setzen das in Ihrem Theaterprojekt vorbildlich um!“

Die „Aktion GUCK MA´“ wird von der Aktion Mensch gefördert, die anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen Aktionen zum Thema „Barrierefreiheit und Miteinander in unserer Stadt“ unterstützt.