Online-Infoabend zum Bundesteilhabegesetz
Der Verein INVEMA aus Kreuztal veranstaltet einen Online-Infoabend zu den Themen Bundesteilhabegesetz und Angehörigen-Entlastungsgesetz
Seit dem 01. Januar 2020 werden in der Behindertenhilfe große Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz und das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz vollzogen. Rechtliche Grundlagen haben sich geändert, das Sozialgesetzbuch wurde in Teilen neu strukturiert und Zuständigkeiten wurden neu geregelt. Es sind neue Leistungen hinzugekommen und die Einkommens- und Vermögensgrenzen zur Beantragung von Leistungen haben sich erheblich „nach oben hin“ verändert! Insbesondere die Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe, die u.a. für Leistungen zur Teilhabe und Assistenz in den Bereichen Arbeit, Freizeit und Wohnen zuständig sind, wurden reformiert und ergänzt.
Das Bundesteilhabegesetz ist ein ständiges Thema in der Politik, unter Fachkräften aber auch bei vielen Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen. Die Änderungen sind teilweise sehr komplex, in manchen Bereichen gibt es unklare Übergangsregelungen und viele Neuerungen müssen sich in der Praxis erst einspielen. Es besteht eine große Unsicherheit und es gibt viele offene Fragen. Was genau hat sich verändert? Wer ist von den Änderungen betroffen? Gibt es neue Möglichkeiten bzw. Leistungen? Für manche Leistungsberechtigte ändert sich fast gar nichts, andere müssen ihr individuelles Hilfesystem komplett neu strukturieren. Für den ein oder anderen entstehen durch die neuen Regelungen mitunter sogar ganz neue Möglichkeiten.
Der Verein INVEMA aus Kreuztal hatte bereits im letzten Jahr zwei große Infoveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz und dem Angehörigen-Entlastungsgesetz geplant. Diese mussten wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Um nun endlich einen Infoabend durchführen zu können, wird am Mittwoch den 17. Februar um 18 Uhr eine kostenlose Onlinekonferenz mit dem Titel „Fragen und Antworten zum Bundesteilhabegesetz – Infoabend zu Veränderungen rechtlicher und inhaltlicher Rahmenbedingungen von ambulanten Hilfen“ stattfinden. Der Online-Infoabend soll einen allgemeinen Überblick zu dem Thema geben und die wichtigsten Veränderungen aufzeigen. Dabei wird auch kurz auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingegangen.
Der Abend ist offen für alle Mitarbeiter*innen, Kunden, Mitglieder und die „breite Öffentlichkeit“. Unter der E-Mail-Adresse info@invema-ev.de kann man sich zu der Infoveranstaltung verbindlich anmelden. Die Zugangsdaten werden zusätzlich am Tag der Veranstaltung auf der Homepage des Vereins INVEMA veröffentlicht (www.invema-ev.de).