Bereich Wohnen:

Unterstützung für Menschen mit „geistiger“ Behinderung

 

Wohnen muss man nicht können.
Wohnen kann man.
Mit der Unterstützung,
die man wünscht und benötigt.

 

Das Angebot des „Ambulant Unterstützten Wohnens“ (UWO) will Menschen mit (geistiger) Behinderung ermöglichen in ihrer eigenen Wohnung selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben zu können. Sie erhalten dabei die notwendige und gewünschte Assistenz und Unterstützung zur individuellen Gestaltung und Bewältigung Ihres Alltags.

 

Die konkrete Unterstützung

Zur Vorbereitung auf ein Leben in der eigenen Wohnung:

  • erkunden wir mit Ihnen gemeinsam wo, wie und mit wem Sie wohnen möchten;
  • bieten wir Beratung und Hilfe bei der Suche nach geeignetem Wohnraum an;
  • geben wir Hilfestellung bei der Beantragung finanzieller Leistungen;
  • planen wir mit Ihnen den persönlichen Unterstützungsbedarf und besprechen Möglichkeiten der konkreten Umsetzung in Ihrem Alltag

Die konkrete Unterstützung in der eigenen Wohnung kann vielfältig sein und umfasst alle Bereiche des alltäglichen Lebens, wie z.B.:

  • Unterstützung und Begleitung bei der Haushaltsführung
  • Begleitung, Hilfe und Unterstützung bei behördlichen und finanziellen Angelegenheiten
  • Aufbau und Pflege sozialer Kontakte
  • Individuelle Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Gespräche und Assistenz bei Problemen und persönlichen Krisen
  • Unterstützung und Hilfe bei allen Angelegenheiten, die die eigene Gesundheit und Pflege betreffen
  • und vieles mehr.

 

Die Finanzierung

Die Finanzierung der Leistungen im Rahmen des Ambulant Unterstützten Wohnens übernimmt auf Antrag der überörtliche Sozialhilfeträger (der Landschaftsverband Westfalen Lippe). Da es sich hierbei um Leistungen der Eingliederungshilfe handelt, ist die finanzielle Übernahme der Leistungen abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers.